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HOLEN AUCH SIE SICH DIE BAFA- FÖRDERUNG FÜR IHRE KLIMAANLAGE

Seit dem 1. Januar 2021 ist die staatliche Förderung auf das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) umgestellt worden. Bei diesem können sowohl Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand, als auch Maßnahmen welche zur Steigerung der Effizienz von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden dienen gefördert werden.

 

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HOLEN AUCH SIE SICH DIE BAFA-FÖRDERUNG FÜR IHRE KLIMAANLAGE

Seit dem 1. Januar 2021 ist die staatliche Förderung auf das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) umgestellt worden. Bei diesem können sowohl Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand, als auch Maßnahmen welche zur Steigerung der Effizienz von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden dienen gefördert werden.

ANTRAGSSTELLUNG NUR NOCH BIS 20.12.2022

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BAFA Antrag

MIT UNS LEICHT GEMACHT

In 4 Schritten zur Förderung

 

SCHRITT 1

Klimaanlagenplaner ausfüllen & ein Angebot von Prosatech für die passende Anlage und Montage erhalten

SCHRITT 2

Wir reichen die Anträge für Sie ein.
Nach Genehmigung beauftragen Sie uns für die Montage

SCHRITT 3

Die Montage wird durch einen unserer regionalen Servicepartner durchgeführt

SCHRITT 4

Sie schicken die Dokumente zur BAFA und bekommen in Kürze die Fördermittel zurückerstattet

WELCHE KLIMAANLAGEN SIND FÖRDERFÄHIG?

In dem Programm werden sowohl Luft-Wasser-Wärmepumpen als auch Luft-Luft-Wärmepumpen als förderwürdig eingestuft. Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen und damit förderfähig. Der Antragsteller kann in der Regel 25% als Fördersatz für die Wärmepumpen zurückerstattet bekommen. Bei Bestandsgebäuden ist darauf Acht zu geben, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. Weitere Voraussetzung ist, dass diese mindestens zehn Jahre dem Zweck entsprechend dienen wird.

WER KANN EINEN ANTRAG STELLEN?

Besitzer von Häusern, Eigentümergemeinschaften von
Wohnungen, sowie Unternehmen einschließlich Einzelunternehmer, sowie kommunale Betriebe. Ohne die Einbindung eines Energie Effizienz Experten (EEE), ist eine Antragstellung allerdings nur für den Bereich „Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ möglich.

Wie läuft das Ganze ab?

Wir begleiten und unterstützen Sie von der Planung, Antragstellung bis zur Auftragsdurchführung und stehen Ihnen dabei mit unserem Fachwissen jederzeit zur Verfügung. Zuerst muss ein konkretes Projekt für Ihre Klimaanlage geplant werden. Unser Vertrieb geht mit Ihnen alle Details durch. Es folgt nun die Antragsstellung bei der BAFA. Den Antrag überlassen Sie unserem BAFA-Berater. Dieser regelt für Sie alle Formalitäten. Der Antrag samt aller erforderlichen Unterlagen wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geprüft und wir informieren Sie, sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt. Für die Umsetzung und für den Abschluss der Maßnahmen erhalten Sie einen Bewilligungszeitraum von 24 Monaten. Die Frist gilt ab Erhalt des Zuwendungsbescheids.

Änderungen bei der BEG Einzelmaßnahmen Förderung ab den 01.01.2023

Folgende Änderungen treten ab den 01.01.2023 in Kraft:

Ab dem kommenden Jahr ändern sich die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Rahmen der Einzelmaßnahmen für Wärmepumpen.

Durch die neuen Anpassungen ab dem 01.01.2023, werden Wärmepumpen nur dann gefördert, wenn die Energieverbräuche und die erzeugten Wärmemengen gemessen und visualisiert werden. Eine weitere Anforderung ist, dass zusätzlich eine netzdienliche Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden muss. Alle aktuellen Mindestanforderungen im Rahmen der BEG bleiben weiterhin bestehen. Für den Antragsteller haben diese Anpassungen grundsätzlich erst mal keine Auswirkungen. Ausschließlich müssen in der Fachunternehmererklärung die Punkte Netzdienlichkeit und Wärmemengenmessung bestätigt werden.

Alternativ können Sie den Antrag auch direkt bei der BAFA stellen

Sehr wichtig ist, dass die Beauftragung des Einbaus der Klimaanlage erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen kann. Beauftragen Sie uns bitte erst nach dem Erhalt des Bescheides, da Sie sonst auf Ihr eigenes finanzielles Risiko handeln. Damit die Fördersumme an Sie ausgezahlt wird, müssen Sie zum Abschluss alle Rechnungen, sowie Dokumente, welche den Einbau bestätigen, bei der BAFA einreichen.

*für einen Musterantrag sprechen Sie uns gerne an

Sie haben noch Fragen?

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Bitte schicken Sie die ausgefüllten Formulare an info@prosatech.de

Alle Infos können Sie auch direkt beim
„Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“
nachlesen

BITTE BEACHTEN SIE!

1. Wann muss der Zuschuss bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden?
Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend. Der Antrag für die Förderung muss zwingend vor der Auftragsvergabe erfolgen. Eine Antragstellung für vergebene Aufträge oder schon durchgeführte Installationen sind von der Förderung ausgeschlossen.

2. Für welche Wärmepumpen gibt es eine Förderung?
Gefördert werden Luft-Wasser Wärmepumpen (Heizung) und seit dem 1. Januar 2021 gleichwohl Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen). Das BAFA führt sämtliche Wärmepumpen, die die technischenMindestanforderungen realisieren und die für eine Förderung in Frage kommen in einer Liste.

Eine Förderung für auf diese Weise bezeichnete Einzelmaßnahmen, z.B. den Austausch oder erstmaligen Einbau einer Wärmepumpe existieren nicht für Neubauten, stattdessen lediglich im Bestandsgebäude. Als Bestandsgebäude zählen sämtliche Häuser die wenigstens 5 Jahre als sind (maßgeblich ist das Datum des Bauantrags / der Bauanzeige).

3. Können also Klimaanlagen genauso bezuschusst werden?
Ja, das ist richtig. Klimaanlagen (Luft-Luft Wärmepumpen) verfügen über eine energieeffiziente unterbrechungsfreie Heizfunktion, und können als Heizung genutzt werden.

Luft-Luft Wärmepumpen generieren einen großen Teil der Betriebsenergie die sie zum Heizen oder Kühlen brauchen aus der Umgebungsluft.. So werden aus 1 kW Elektrizität z.B. 4,62 kW Heizleistung.

4. Welche Effizienzwerte benötigt eine Wärmepumpe um förderfähig zu sein?
Für Luft-Luft Wärmepumpen (Klimaanlagen) gelten nachfolgende Werte:

ηs = 181% bzw. einen SCOP Wert >= 4,6 bei Anlagen < 12 kW Leistung

ηs = 150% bzw. einen SCOP Wert >= 3,7 bei Anlagen > 12 kW Leistung

5. Wo finde ich die offizielle Liste aller förderfähigen Gerätschaften ?
Alle förderfähigen Gerätschaften finden Sie in der BAFA-Liste. Diese Liste wird wiederkehrend aktualisiert.

6. Welche Maßnahmen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernommen?
Das BAFA fördert grundsätzlich die Anschaffungskosten der Wärmepumpe / Klimaanlage und die Aufwendung für die Montage und Inbetriebnahme.

Auch in dieser Art genannte „Umfeldmaßnahmen“ und die Strom betreffende Optimierungen an der kompletten Heizanlage sind förderfähig. Zu diesem Zweck gehören alle Nebenkosten für Arbeiten und Investitionen, die ohne Zeitverzug zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme erforderlich sind und/oder darüber hinaus steigern. Geförderte Umfeldmaßnahmen können sein: Wärmedämmung von Rohrleitungen der Wärmeverteilung | Ersatz alter Standardheizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper | Arbeiten und Investitionen zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung | Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Wärmespeicher, Regulation | Ebenfalls Aufwendungen für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Wärmepumpe stehen, können für eine Förderung mit angerechnet werden.

Achtung!!
Der Austritt von Kältemittel trägt zum Klimawandel bei. Kältemittel mit geringerem Treibhauspotential (GWP) tragen im Fall eines Austretens weniger zur Erderwärmung bei als solche mit höherem Treibhauspotential (GWP). Ein Austreten von 1 kg dieses Kältemittels hätte somit eine dem GWP-Wert des Kältemittels entsprechend größere Auswirkungen auf die Erderwärmung als 1 kg CO2, bezogen auf hundert Jahre. Keine Arbeiten am Kältekreislauf vornehmen oder das Gerät zerlegen – stets Fachpersonal hinzuziehen. Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008 müssen
Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden.

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